Finanzierung Stiftung sbe

Unsere Häuser haben kantonale Betriebsbewilligungen und einen Tarifvertrag mit der IV. Wir erfüllen auch die Vorgaben der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) und gelten als Heim B (Einrichtungen für invalide Erwachsene). Unsere Klientel ist jung. Das Durchschnittsalter liegt bei 22 Jahren. Wir nehmen auch minderjährige KlientInnen (ab 16 Jahren) auf, bei welchen der IV-Entscheid noch aussteht.

 

Vorgehen für die Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten

IV-Anmeldung zwecks Abklärung ob Rente oder berufliche Eingliederung möglich ist

Zuständig für die Anmeldung ist die regionale IV-Stelle. Mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen BSV haben wir einen Tarifvertrag. Dies ermöglicht uns, für die IV Abklärungen durchzuführen und Ausbildungen und Umschulungen anzubieten.

 

Übergangsfinanzierung bis zum IV-Entscheid sicherstellen

Soll ein Eintritt vor dem IV-Entscheid erfolgen, muss in der Regel mit dem zuständigen Sozialdienst (Kostengutsprache) eine Lösung für die Finanzierung des Heimaufenthaltes gesucht werden. Natürlich können auch die betroffene Person selber bzw. deren Eltern für die Kosten aufkommen. Für sie und für Rentner und Rentnerinnen müssen die Tarife individuell festgelegt werden. Nähere Angaben sind bei unserer Finanzverwaltung (Michael Bürki, 033 359 20 01)erhältlich.

 

Sobald die Finanzierung geklärt ist, steht einem sofortigen Eintritt nichts mehr im Wege, natürlich unter der Voraussetzung, dass noch freie Plätze vorhanden sind. Für eine Schnupperzeit wenden Sie sich bitte direkt an das von Ihnen anvisierte Heim.

 

Beispiel wie eine Finanzierung ablaufen kann:

Kurt hatte nach Lehrabbruch eine längere Krise mit Klinikaufenthalt und möchte nun seine berufliche Ausbildung wieder an die Hand nehmen. Zurzeit ist er gesundheitlich aber noch nicht in der Lage mit einer Lehre zu beginnen.

Mit Unterstützung des Sozialdienstes suchen er und seine Eltern nach einer Übergangslösung. Kurt soll soweit erstarken, dass er eine Lehre beginnen kann. Nachdem er in verschiedenen vorgeschlagenen Heimen geschnuppert hat, kommt es zum Eintritt.

Die Kosten werden durch den Sozialdienst und die Eltern übernommen. Kurt klärt mit dem IV-Berufsberater die in Frage kommenden Berufe ab und ist nach 9 Monaten bereit eine Lehre anzutreten. Er hätte die Möglichkeit, diese intern im Zentrum zu machen, entschliesst sich aber für eine externe Ausbildung. So wird er während seiner Lehrzeit nur an Abenden und Wochenenden im Zentrum wohnen. Die Finanzierung des Aufenthaltes geht nun (ab Lehranfang) vom Sozialdienst zur Invalidenversicherung über. Von dieser erhält Kurt auch ein Taggeld zur Deckung der Nebenkosten.